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Damit Sie bei allen Rechtsanliegen Ihrer Praxis auf der sicheren Seite sind

Kanzlei für Arztrecht

Rechtsberatung und -vertretung für Ärzte, Therapeuten und Heilberufe

Als Mediziner, Therapeut oder Heilberufler möchten Sie für Ihre Patienten da sein und ihnen die beste Behandlung zukommen lassen. Damit Sie sich darauf konzentrieren können, Menschen zu helfen, stehe ich Ihnen mit meiner Kanzlei für Arztrecht für die rechtlichen Aspekte Ihrer Praxis zur Seite. Als Rechtsanwalt habe ich mich auf Arztrecht spezialisiert, um meine langjährige Erfahrung in der Rechtsberatung mit meiner medizinisch-rechtlichen Fachkompetenz zu bündeln.

Die Kanzlei für Arztrecht ist für Sie da, wenn Sie planen

  • sich als niedergelassene/r Arzt/ Ärztin in eigener Praxis selbständig zu machen

  • in absehbarer Zeit in den Ruhestand zu gehen und vorher Ihre Praxis/ Ihren Praxisanteil an einen Nachfolger abzugeben

  • eine Filiale zu eröffnen

  • eine/n Ärztin/Arzt anzustellen

  • ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu gründen.


In diesem Fall sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arztrecht hinzuziehen.

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Sichern Sie alle rechtlichen Aspekte Ihrer Praxis durch frühzeitige Rechtsberatung ab

Damit Sie die meiste Zeit Ihren Patienten widmen können, unterstütze und berate ich Sie in diesen Rechtsgebieten:

  • Praxisgründung/ Praxisabgabe/ Praxiszulassung

  • Vertrags(zahn)arztrecht/ Zulassungsrecht/ Ermächtigungsverfahren

  • Berufsrecht der Heilberufe

  • Psychotherapeutenrecht

  • Honorar-, Wirtschaftlichkeits-, Plausibilitätsprüfverfahren

  • Gebührenrecht (GOÄ, GOZ)

  • Gesellschafts-, Arbeits- und Mietrecht für Ärzte/MVZ

„Ich unterstütze Sie dabei, ärgerliche (und teure) Fehler in Ihrer Praxis oder im Arztrecht zu vermeiden."

Wie kann ich Ihnen behilflich sein? Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen.

Transparenz ist wichtig. Daher finden Sie hier meine Konditionen.

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